Finanzierung

 

 

Bezuschussung durch das Landratsamt

 

Ist ein Kind in der Tagespflege nach dem BayKiBiG, d.h. mindestens 10 Stunden wöchentlich, so kann eine Bezuschussung über das jeweils zuständige Landratsamt beantragt werden.

 

 Das Landratsamt übernimmt die Zahlung an die Tagesmutter und die Eltern haben lediglich den Regelsatz an das Jugendamt zu leisten. Je nach Herkunftslandkreis kann der Regelsatz etwas variieren. Geringverdiener können Antrag auf Befreiung vom Regelsatz stellen.

 

Das Essgeld beträgt für jeden anwesenden Tag 3,-€ und beinhaltet alle Mahlzeiten von Frühstück, Zwischendurchmahlzeit, Mittagessen, und Snack am Nachmittag. Bei Nichanwesenheit wegen bspw. Krankheit oder Urlaub fällt kein Essgeld an.

 

 

Zusätzliche Kosten je nach Bedarf

 

Nachtbetreuung ( 20:00 6:00 Uhr):         10,00 € / Nacht